Anlage 1 zur GRDrs 328/2000

 

Ausführliche Begründung:

 

 

1. Allgemeines

 

Im Stadtbezirk S-Vaihingen entsteht das Neubaugebiet ”Lauchäcker”. Das Baugebiet ist nach veränderter Konzeption auf ca. 625 Wohneinheiten (WE) ausgelegt. Dies entspricht insgesamt ca. 2010 Einwohner (Geschossbau: 2,4 Ew/WE und Reihenhaus: 4 Ew/WE, Vgl. GRDs 424/1997) Vorerst werden jedoch nur ca. 203 WE gebaut, davon 50 Reihenhäuser und 125 Maisonette-Eigentumswohnungen, alle nach dem Programm ”Preiswertes Wohneigentum” sowie 28 Sozialwohnungen (Vgl. GRDs 253/1999 nö.). Die Bauträger werden in zwei Bauabschnitten vorgehen, so dass im 1. BA ca. 103 WE und danach im 2. BA ca. 100 WE gebaut werden sollen. Im Zuge dieser Aufsiedlung werden für die 203 WE ca. 760 Einwohner erwartet, insbesondere junge Familien mit Kindern. Aufgrund bisheriger Erfahrungen sind bei der Art der Bebauung mit einem Zuzug von ca. 260 Kindern unter 10 Jahren zu rechnen, davon allein ca. 120 Kinder im Alter von 3- bis 6 Jahren. Mit dem Bau des

1. BA soll Anfang 2000 begonnen werden. Der 2. BA folgt, wenn die neuen Wohnungen und Reihenhäuser weitgehend vergeben bzw. verkauft worden sind.

 

Der Bedarf für die soziale Infrastruktur ist in einer Planungsgruppe eingehend geprüft worden. Benötigt werden demnach insgesamt

 

-  6 Gruppen für 0- bis 10jährige, mit ca. 152 Betreuungsplätze für Kinder,

-  Räume für einen Jugendtreff sowie

-  Räume für den ASD und die Gemeinwesenarbeit (s. Anlage 3 ”Soziale Infrastruk-

   tur Lauchhau/Lauchäcker”).

 

Die im Stadtteil vorhandenen Tageseinrichtungen für Kinder sind belegt und können den Bedarf nicht decken. Deshalb sind neue Plätze zu schaffen. Für den anfänglichen Spitzenbedarf steht als Sofortangebot das evang. Gemeindehaus Lauchhau 5 zur Verfügung, das z.Zt. für eine befristete Mehrfachnutzung als Kindergartenprovisorium und Jugendtreff mit Gemeinwesenarbeit hergerichtet wird (Vgl. GRDrs. 34/2000 v. 12.1.2000). Ab dem 1. BA mit 103 WE ist daher eine Kindertageseinrichtung mit 4 Gruppen auf der Grundlage des standardisierten, kostengünstigen und flexibel nutzbaren Kindergartentyps sowie Räume für einen Jugendtreff, für GWA und den ASD zu schaffen. Das Raumprogramm ist flexibel angelegt, damit bei verändertem Bedarf und Änderung der Altersstruktur andere Betreuungs- und Betriebsformen möglich sind. Auch eventuelle Nutzerwechsel bzw. Angebotsänderungen im Hause sind möglich, falls das evang. Gemeindehaus, das als Bindeglied zwischen Bestandsgebiet Lauchhau und dem Neubaugebiet Lauchäcker dienen wird, später aufgegeben werden müsste.

 

Eine weitere Kindertageseinrichtung mit 2 Gruppen soll erst dann geschaffen werden, wenn der 1. BA fertig aufgesiedelt ist, eine Bebauung im 2. BA sich anschließt und daraus zusätzlicher Bedarf entsteht.

 

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens (1992-1995) sind zwei Gemeinbedarfsgrundstücke für ”Kindertagesstätte u.a.” (GB 3) festgesetzt worden, davon ein Grundstück für die evang. Kirche Vaihingen. Die benötigten 6 Gruppen sind daher auf diese Standorte zu verteilen, da der Gesamtbedarf nicht auf einem Standort untergebracht werden kann.

 

 

 

 

Zunächst ist der Kindergartenplatzbedarf für den 1. BA auf dem Grundstück Edouard-Manet-Weg unterzubringen. Darauf ist eine Kindertageseinrichtung mit 4 Gruppen, zusammen mit einem Jugendtreff sowie Räumen für die GWA und den ASD zu erstellen. Das endgültige Raumprogramm sowie die Betriebsform und Altersmischung der Gruppen werden in der Baubeschlussvorlage dargestellt.

 

Die Übernahme der Betriebsträgerschaft ist noch zu klären. Die Evang. Kirche wird u.a. angefragt, ob sie auf ihrem reservierten Gemeinbedarfsgrundstück (GB 3) Fl.St.Nr. 3165 selbst eine Tageseinrichtung für Kinder errichten bzw. betreiben kann. Der ”Kind e.V.”, der bisher als Träger für betriebliche Kindergartenplätze tätig ist, hat sein Interesse an einer Betriebsträgerschaft angezeigt. Bis zum Baubeschluß wird die Übernahme der Betriebsträgerschaft geklärt.

 

Aufgrund des standardisierten Raumprogramms und dem Ziel, die Kita zeitgleich mit der Aufsiedlung zu erstellen wird das Hochbauamt ermächtigt, die Planungen bis Leistungsphase 6, mit Teilen von 7 HOAI vorzunehmen. Auf einen Vorplanungsbeschluß wird daher verzichtet.

 

2. Investitionskosten

 

Für die viergruppige Tageseinrichtung mit Jugendtreff und Räumen für GWA und ASD mit Aussenanlagen werden DM 5,4 Mio. veranschlagt, einschl. Einrichtung und Ausstattung und einer zu erwartenden Baupreissteigerung. Um eine möglichst hohe Kostensicherheit zu erreichen, werden vor Baubeschluss ca. 50 % der Bauleistungen ausgeschrieben.

 

3. Personal/Personalkosten

 

Personalbedarf und Personalkosten können zum jetztigen Zeitpunkt nicht detailliert dargelegt werden, weil die konkrete Angebotsform auf den Betreuungsbedarf der zuziehenden Familien abgestimmt werden soll. Dies kann sich erst beim Verkauf der Wohneinheiten herausstellen. Die Kosten werden daher in der Baubeschlussvorlage dargestellt.

 

4. Termine

 

Nach entsprechender Beschlussfassung des Raumprogramms kann der Baubeschluss

Mitte 2001 gefasst werden. Mit den Bauarbeiten kann unmittelbar danach begonnen werden, so dass nach einer Bauzeit von ca. 1 ½ Jahren die Einrichtung bis ca. Ende 2002 fertiggestellt ist.

 

5. Finanzierung

 

Das Vorhaben ist in der Prioritätenliste des Jugendamts enthalten (s. GRDrs Nr. 53/2000, Anlage 3, Ziff. 3) und wird über die Infrastrukturpauschale finanziert.