Protokoll:

Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart

Niederschrifts-Nr.
TOP:

182
2

Verhandlung

Drucksache:

319/2002

GZ:

OB

 

Sitzungstermin:

24.04.2002

Sitzungsart:

öffentlich

Vorsitz:

EBM Dr. Lang

Berichterstattung:

der Vorsitzende, BMin Müller-Trimbusch,
Herr Pfeifle (JugA)

Protokollführung:

Herr Häbe hr

Betreff:

Kinderbetreuung in Stuttgart - Umsetzung der
Beschlüsse aus den Haushaltsberatungen 2002/03
- Einbringung -



Vorgang: Jugendhilfeausschus vom 22.04.2002, öffentlich, Nr. 38

Ergebnis: mehrheitliche Beschlussfassung

(6 Ja-Stimmen, 8 Enthaltungen)



Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 16.04.2002, GRDrs 319/2002, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Zum Kindergartenjahr 2002/2003

a) werden bei den freien Trägern Angebote mit insgesamt 619 neuen Plätzen in die Förderung aufgenommen, davon

Dies verursacht jährliche Betriebskosten in Höhe von 4.089.000,00 EUR
und Investitionskosten in Höhe von 2.561.000,00 EUR. Für weitere Investitionen sind 900.000 EUR zu reservieren. (Anlage 2)

b) werden beim städtischen Träger insgesamt 811 neue Plätze geschaffen, davon

Dies verursacht zusätzlich jährliche Betriebskosten in Höhe von 1.885.700,00 EUR und Investitionskosten in Höhe von 3.072.500,00 EUR. (Anlage 3)

2. Für die Umsetzung von 20 Pflegenestern (60 Plätze)

2.1 erhält der Verein Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.V. für den Aufbau und fachliche Begleitung von 10 Pflegenestern einen Zuschuß für eine 30% Stelle BAT IVb (Förderung 90%), Kosten jährlich 13.500 EUR sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 5.000 EUR jährlich.

2.2 erhält der Fachdienst für Kinderbetreuung in Tagespflege für den Aufbau und fachliche Begleitung von 10 Pflegenestern eine 30% Stelle BAT IVb, jährliche Kosten 17.876,00 EUR sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 5.000 EUR jährlich.

2.3 werden 66.000 EUR als freiwillige Leistungen für die 20 Tagesmütter bereitgestellt.

3. Der Verein Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.V. erhält einen Zuschuß für 1 Stelle BAT IVb (Förderung 90% ) Kosten jährlich 45.000 EUR .

4. Vom Personalbedarf in Höhe von

48,9758 Stellen für die pädagogischen und hauswirtschaftlichen Fachkräfte in städt. Tageseinrichtungen mit jährlichen Personalkosten in Höhe von 1.781.458 EUR und

4,0693 Stellen für die notwendigen Personalkapazitäten (Springkräfte, Bereichsleitungen und Verwaltung) mit jährlichen Personalkosten in Höhe von 229.587 EUR

wird Kenntnis genommen.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den freien Trägern für zusätzliche Gruppen ab 1.5.2002 Zuwendungsverträge mit einer Laufzeit von 3 Jahren abzuschließen, die eine 95%-Förderung auf der Basis der bestehenden Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder vorsehen. Die für diese Gruppen notwendigen Investitionskosten werden von der Stadt getragen.



Verfahren

Für die GRDrs 319/2002 wurde ursprünglich folgender Beratungsgang vorgesehen:

Jugendhilfeausschuss am 22.04.2002 - Beschlussfassung
Verwaltungsausschuss 24.04.2002 - Beschlussfassung


Angesichts eines verspäteten Vorlagenversandes kam der Ältestenrat in seiner Sitzung am 18.04.2002 allerdings überein wie folgt vorzugehen:

- Einbringung in der Jugendhilfeausschusssitzung am 22.04.2002
- Vorberatung in der heutigen Verwaltungsausschusssitzung
- Beschlussfassung in der Verwaltungsausschusssitzung am 15.05.2002.

Einführend bemerkt BMin Müller-Trimbusch, die Jugendhilfeausschussmitglieder hätten sich in der Sitzung am 22.04.2002 im Interesse einer schnelleren Vorlagenumsetzung (trotz des verspäteten Vorlagenversandes) darauf verständigt eine Beschlussfassung vorzunehmen. Dabei hätten sich die gemeinderätlichen beschließenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses enthalten.

In der Folge wird festgelegt, in der heutigen Verwaltungsausschusssitzung die Vorlageneinbringung vorzunehmen. Die Beschlussfassung der Vorlage soll dann in der Verwaltungsausschusssitzung am 15.05.2002 erfolgen. Die von BMin Müller-Trimbusch vorgeschlagene Fertigung eines neuen Vorlagendeckblattes hält StR Föll (CDU) nicht für notwendig. Von StR Wölfle (90/GRÜNE) wird erläutert, der Ältestenrat habe die Beschlussfassung auf den 15.05.2002 terminiert, da eine Vorlage mit einem solch gewaltigen Volumen vor einer Beschlussfassung in den Fraktionen besprochen gehöre.



Aussprache

StR Kanzleiter (SPD) bemerkt, wenn die Warteliste als Sollziel angesehen werde, erreiche die Vorlage lediglich die Hälfte dessen, was sich der Gemeinderat vorgenommen habe. Von daher interessiere ihn, was die Verwaltung über die Vorlage hinaus plane, und was davon bis Ende 2003 geleistet werden könne. Auch StRin Werwigk-Hertneck (FDP/DVP) wünscht sich Informationen über weiterführende, leistbare Gedanken der Verwaltung. Zum einen verweist diesbezüglich BMin Müller-Trimbusch auf die dazu stattgefundene ausführliche Diskussion im Jugendhilfeausschuss und zum anderen auf eine Passage in der Vorlage. Dort werde zum Ausdruck gebracht, dass in Zukunft die Kommune die Frage des Ausbaus der Kinderbetreuungsplätze nicht mehr alleine tragen könne. Bezüglich der verwaltungstechnischen Umsetzung erfolgten regelmäßig Berichterstattungen. Durch die Anwort zeigt sich StR Kanzleiter nicht zufriedengestellt. Er hätte sich Angaben über den konkreten Umsetzungsstand bzw. auch darüber gewünscht, was über das bereits Beschlossene hinaus noch von der Verwaltung als zusätzlich umsetzbar angesehen wird. Auch wünscht er sich Informationen darüber, ob Projekte vorgezogen werden können.

Im selben Zusammenhang bezeichnet EBM Dr. Lang die Aussage von StRin A. Schmid (CDU) "Es handelt sich um ein Projekt, dass in jeder Beziehung an die Grenzen des Machbaren stößt" als insgesamt zutreffend. Natürlich könnte gesagt werden, das Referat SJG erhalte weitere 30 Mio. € um Verbesserungen im Kinderbetreuungsbereich zu erzielen, aber für die daraus entstehenden Einrichtungen müsste man auch Personal gewinnen. Er appelliert, sich an den Realitäten zu orientieren. Mit der heute zur Einbringung anstehenden Vorlage seien im Prinzip die für die Jahre 2002 und 2003 zur Verfügung gestellten 16 Mio. € ausgegeben. In Zukunft werde die Nachfrage nach Kinderbetreuungseinrichtungen weiter steigen und von daher könnten, orientierend an der Warteliste sofort weitere 100 Mio. € beschlossen werden. Dies sei allerdings doch nicht realistisch. Bei dieser Thematik müsse nicht zuletzt der Rückgang der Steuereinnahmen und die sich abzeichnende Alterspyramide berücksichtigt werden. Für die Landeshauptstadt sei es nicht leistbar, jedem, der einen Platz beanspruche, innerhalb kürzester Zeit einen Platz zu garantieren. Selbst wenn die Bereitschaft bestünde, die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen, wäre dies personell nicht darstellbar.



Fragen

Im Verlauf der Aussprache ergeben die die nachstehend aufgeführten Fragen:

- StR Wölfle:

In der Vorlage werde zwischen bestehenden und neuen Gruppen unterschieden (Beschlussantragsziffer 5) Vorgesehen sei, bei freien Trägern neue Gruppen höher zu bezuschussen als die derzeit Vorhandenen. Welche rechtliche Einschätzung nehme die Verwaltung zur Frage vor, wie lange diese unterschiedliche Bezuschussung haltbar sei.

- StR Wölfle:

Bezüglich der Schaffung von Hortplätzen an Schulen stelle sich angesichts verschiedenster Zuständigkeiten in den Schulen die Frage (Kernzeitenbetreuung/Schulverwaltungsamt, Schulunterricht/Oberschulamt, Hort/Jugenamt) die Frage, wie die Verwaltung gedenke, diese verschiedenen Zuständigkeiten aufeinander abzustimmen bzw. ob es gegebenenfalls Überlegungen gebe, Zuständigkeiten zu ändern. Zudem sei für ihn angesichts der prekären Schulraumversorgungssituation die Frage offen, an welchen Schulen Horte überhaupt untergebracht werden sollen.

- StRin Schmid

Wieviele Stuttgarter Kinder sind in städtisch geförderten Betriebskindergärten untergebracht.

- StR J. Zeeb (FDP/DVP):

Im Verlauf der Vorlagenberatung sollte die Verwaltung über die Personalgewinnungsmaßnahmen berichten.

- StRin Werwigk-Hertneck (FDP/DVP):

Stimmen auch die nicht kirchlichen Träger der Beschlussantragsziffer 5 zu.




Zu der von StR Kanzleiter zur Beschlussantragsziffer 5 gestellten Frage, was mit Gruppen geschieht, die knapp vor dem 01.05.2002 fertiggestellt worden sind, teilt Herr Pfeifle mit, Gruppen die z. B. am 01.01.2002, oder am 01.04.2002 eröffnet worden seien, würden nicht von der in der Beschlussantragsziffer 5 vorgesehenen erhöhten Förderung abgedeckt.

Bitten von StR Föll (CDU) und StRin A. Schmid aufgreifend sagt BMin Müller-Trimbusch eine schriftliche Beantwortung, der im Jugendhilfe- und im Verwaltungsausschuss gestellten Fragen, u. a. durch eine Zusammenfassung des Jugendhilfeausschussprotokolles zu.